Verwendung der Zinsen als Stipendien, welche Töchtern unbemittelter Glarner Bürger zugute kommen sollen, um ihnen in der Ausbildung für den zu wählenden Beruf, ob nun praktischer oder anderer Art, jegliche Förderung zuteil werden zu lassen. Auch soll dadurch unbemittelten Mädchen, welche in der Schule hervorragende Begabung zeigen, die Möglichkeit gesichert werden, eine Hochschule zu besuchen und einen gelehrten Beruf zu ergreifen. Sofern die Zinsen für die Ausbildung von Töchtern unbemittelter Glarner Bürger mangels Anmeldung keine Verwendung finden, sollen auch Söhne unbemittelter Glarner Bürger dieser Stipendien teilhaftig werden. Die Eltern müssen Bürger der Gemeinde Glarus sein.
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