Zürich · Externe Vermögensverwaltung
Der Gesellschaftszweck ist die Tätigkeit im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG), d.h. die gewerbsmässige Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.
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