Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von minderbemittelten sowie sozial bzw. gesundheitlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Insbesondere werden gemeinnützige Kinder- und Jugendprojekte zur Gesundheitsförderung, Steigerung der Lebensqualität und Lebensfreude sowie zur Aus- und Weiterbildung unterstützt. Ausnahmsweise können auch dem Zweck entsprechend bedürftige Erwachsene berücksichtigt werden. Sie ist ferner berechtigt, Zuschüsse an bereits bestehende gemeinnützige Institutionen mit ähnlicher Zielsetzung auszurichten. Die Stiftung kann Liegenschaften erwerben und veräussern, sofern dies dem Stiftungszweck dient. Gesuche von Destinatären sind schriftlich begründet an den Stiftungsrat einzureichen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
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Feldmann - Foundation, in Zumikon, CHE-112.276.584, Stiftung (SHAB Nr. 101 vom 29.05.2015, S.0, Publ. 2175435). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]
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