Luzern · Externe Vermögensverwaltung
Die Gesellschaft übt die Tätigkeit als Vermögensverwalter gemäss Bundesgesetz über die Finanzinstitute FINIG aus und bezweckt die Vermögensverwaltung, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen in der Finanz- und Vorsorgeplanung, Finanzierungsberatung, sowie das Erbringen von weiteren Dienstleistungen in Finanzangelegenheiten. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmungen beteiligen, Rechte wie beispielsweise Lizenzen oder Patente erwerben oder übertragen und alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Sie kann im Weiteren Grundstücke erwerben, verwalten, vermieten und veräussern.
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