Zürich · Treuhandbüros
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen als Trustee im In- und Ausland (Art. 17 Abs. 2 FINIG). Die Gesellschaft übt in der Schweiz die Tätigkeit als Trustee nach dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) aus und untersteht der entsprechenden staatlichen Aufsicht (Art. 19 Abs. 2 FINIG). Ferner bezweckt die Gesellschaft die Administration von Sitzgesellschaften sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Beratungsbereich, insbesondere im Bereich der Nachfolge und Nachlassplanung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.
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