Farnstrasse 6, 5507 Mellingen
Der Verein bezweckt die Förderung des Kampfsports sowie die Organisation, Unterstützung und Durchführung von Kampfsportveranstaltungen, Trainings, Ausbildungen und weiteren sportbezogenen Aktivitäten. Der Vereinszweck umfasst insbesondere die Förderung von Disziplinen wie MMA, K1, Muay Thai, Boxen, Grappling und weiteren verwandten Kampfsportarten. Der Verein kann Fighter, Trainer, Coaches, Referees, Judges und weitere Fachpersonen fördern, einsetzen, ausbilden oder mit ihnen zusammenarbeiten. Der Verein kann Nachwuchs-, Amateur-, Semi-Pro- und Profisport unterstützen, sofern dies dem Vereinszweck dient. Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks Veranstaltungen planen und durchführen, Bewilligungen einholen, Reglemente erlassen, Sponsoren und Partner gewinnen, Medien- und Werbeleistungen erbringen oder beziehen sowie mit Behörden, Verbänden, Vereinen, Gyms, Veranstaltern und weiteren Organisationen zusammenarbeiten. Sämtliche Einnahmen des Vereins werden zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet. Eine private Ausschüttung von Vereinsgewinnen an Mitglieder ist ausgeschlossen. Zulässig sind angemessene Entschädigungen, Honorare, Spesenvergütungen oder Vergütungen für effektiv erbrachte Leistungen, sofern sie im Interesse des Vereins liegen und vom zuständigen Organ beschlossen oder genehmigt wurden.
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Verein Andelic Fight Promotion, in Mellingen, CHE-469.534.029, Farnstrasse 6, 5507 Mellingen, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 10.06.2026. Zweck: Der Verein bezweckt die Förderung des Kampfsports sowie die Organisation, Unterstützung und Durchführung von Kampfsportveranstaltungen, Trainings, Ausbildungen und weiteren sportbezogenen Aktivitäten. Der Vereinszweck umfasst insbesondere die Förderung von Disziplinen wie MMA, K1, Muay Thai, Boxen, Grappling und weiteren verwandten Kampfsportarten. Der Verein kann Fighter, Trainer, Coaches, Referees, Judges und weitere Fachpersonen fördern, einsetzen, ausbilden oder mit ihnen zusammenarbeiten. Der Verein kann Nachwuchs-, Amateur-, Semi-Pro- und Profisport unterstützen, sofern dies dem Vereinszweck dient. Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks Veranstaltungen planen und durchführen, Bewilligungen einholen, Reglemente erlassen, Sponsoren und Partner gewinnen, Medien- und Werbeleistungen erbringen oder beziehen sowie mit Behörden, Verbänden, Vereinen, Gyms, Veranstaltern und weiteren Organisationen zusammenarbeiten. Sämtliche Einnahmen des Vereins werden zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet. Eine private Ausschüttung von Vereinsgewinnen an Mitglieder ist ausgeschlossen. Zulässig sind angemessene Entschädigungen, Honorare, Spesenvergütungen oder Vergütungen für effektiv erbrachte Leistungen, sofern sie im Interesse des Vereins liegen und vom zuständigen Organ beschlossen oder genehmigt wurden. Mittel: Mittel: Mitgliederbeiträge, Gönner-, Sponsoring- und Partnerbeiträge, Spenden, Zuwendungen, Vermächtnisse und Fördergelder, Einnahmen aus Veranstaltungen, Ticketverkäufen, Gastronomie, Werbung, Medienrechten, Merchandising, Kursen, Schulungen und weiteren vereinsbezogenen Leistungen, Beiträge von öffentlichen oder privaten Stellen, Erträge aus dem Vereinsvermögen, weitere gesetzlich zulässige Einnahmen. Eingetragene Personen: Andelic, Ivo, kroatischer Staatsangehöriger, in Mellingen, Präsident des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Andelic, Meliha, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, in Mellingen, Mitglied des Vorstandes, Kassierin, mit Einzelunterschrift.
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