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Helbling Isolierungen, in Winterthur, CHE-113.467.997, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 208 vom 26.10.2021, Publ. 1005319752). In Gutheissung der Beschwerde hat das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 01.11.2021 das Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 04.10.2021, mit dem über den Inhaber des Einzelunternehmens der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. [bisher: Mit Verfügung des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 19.10.2021 ist der Beschwerde gegen das Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 04.10.2021 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Konkurs im Handelsregister gestrichen.]
Helbling Isolierungen, in Winterthur, CHE-113.467.997, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 197 vom 11.10.2021, Publ. 1005308995). Mit Verfügung des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 19.10.2021 ist der Beschwerde gegen das Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 04.10.2021 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Konkurs im Handelsregister gestrichen. [bisher: Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 04.10.2021 mit Wirkung ab dem 04.10.2021, 15.45 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.]
Helbling Isolierungen, in Winterthur, CHE-113.467.997, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 214 vom 03.11.2017, Publ. 3848419). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 04.10.2021 mit Wirkung ab dem 04.10.2021, 15.45 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Helbling Isolierungen, in Winterthur, CHE-113.467.997, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 169 vom 01.09.2017, Publ. 3727483). In Gutheissung der Beschwerde hat das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 27.10.2017 das Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 14.08.2017, mit dem über den Inhaber des Einzelunternehmens der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. [bisher: Mit Verfügung des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 28.08.2017 ist der Beschwerde gegen das Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 14.08.2017 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Konkurs im Handelsregister gestrichen.]
Helbling Isolierungen, in Winterthur, CHE-113.467.997, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 161 vom 22.08.2017, Publ. 3707179). Mit Verfügung des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 28.08.2017 ist der Beschwerde gegen das Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 14.08.2017 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Konkurs im Handelsregister gestrichen. [bisher: Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 14.08.2017 mit Wirkung ab dem 14.08.2017, 16.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.]
Helbling Isolierungen, in Winterthur, CHE-113.467.997, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 95 vom 16.05.2012, Publ. 6680448). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Winterthur vom 14.08.2017 mit Wirkung ab dem 14.08.2017, 16.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
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