Basel · Architekturbüros
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Architekturbüros und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich in verwandten Gebieten betätigen. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und solche gründen. Sie kann Grundstücke und Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt damit in Zusammenhang stehen.
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Diese Berufe werden in der Branche Architekturbüros aktuell besonders oft ausgeschrieben.
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