Betrieb eines Hotel-Restaurants.
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Antonio Gonzalez, Hotel Restaurant Passage, in Grenchen, CHE-114.651.664, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 105 vom 04.06.2026, Publ. 1006667484). In Gutheissung der Beschwerde hat das Obergericht des Kantons Solothurn mit Urteil vom 09.06.2026 das Urteil der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern, in Solothurn, vom 28.05.2026, mit welchem über den Inhaber des Einzelunternehmens der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. Der Inhaber ist daher wieder in die Verfügung über sein Vermögen eingesetzt.
Antonio Gonzalez, Hotel Restaurant Passage, in Grenchen, CHE-114.651.664, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 32 vom 17.02.2026, Publ. 1006571905). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern, in Solothurn, am 28.05.2026, 10.30 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Antonio Gonzalez, Hotel Restaurant Passage, in Grenchen, CHE-114.651.664, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 21 vom 02.02.2026, Publ. 1006556657). In Gutheissung der Beschwerde hat das Obergericht des Kantons Solothurn mit zwei Urteilen vom 10.02.2026 das Urteil der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern, in Solothurn, vom 27.01.2026, mit welchem über den Inhaber des Einzelunternehmens der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. Der Inhaber ist daher wieder in die Verfügung über sein Vermögen eingesetzt.
Antonio Gonzalez, Hotel Restaurant Passage, in Grenchen, CHE-114.651.664, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 121 vom 26.06.2023, Publ. 1005777786). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit zwei Urteilen der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern, in Solothurn, am 27.01.2026, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Antonio Gonzalez, Hotel Restaurant Passage, in Grenchen, CHE-114.651.664, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 117 vom 20.06.2023, Publ. 1005772863). In Gutheissung der Beschwerde hat das Obergericht des Kantons Solothurn mit zwei Urteilen vom 20.06.2023 das Urteil des Amtsgerichtspräsidenten resp. der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern, in Solothurn, vom 13.06.2023, mit welchem über den Inhaber des Einzelunternehmens der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. Der Inhaber ist daher wieder in die Verfügung über sein Vermögen eingesetzt.
Antonio Gonzalez, Hotel Restaurant Passage, in Grenchen, CHE-114.651.664, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 144 vom 27.07.2022, Publ. 1005530114). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit zwei Urteilen des Amtsgerichtspräsidenten resp. der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern, in Solothurn, am 13.06.2023, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Antonio Gonzalez, Hotel Restaurant Passage, in Grenchen, CHE-114.651.664, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 138 vom 19.07.2022, Publ. 1005524077). In Gutheissung der Beschwerde hat das Obergericht des Kantons Solothurn mit Urteil vom 20.07.2022 das Urteil der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern, in Solothurn, vom 12.07.2022, mit welchem über den Inhaber des Einzelunternehmens der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. Der Inhaber ist daher wieder in die Verfügung über sein Vermögen eingesetzt.
Antonio Gonzalez, Hotel Restaurant Passage, in Grenchen, CHE-114.651.664, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 5 vom 09.01.2009, S.12, Publ. 4817084). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern, in Solothurn, am 12.07.2022, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
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