Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder die Beschaffung von preisgünstigen Altenwohnungen und den Bau und Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen, unter Anschluss jeder spekulative Absicht. Sie verfolgt im Besonderen den Zweck, den preisgünstigen Wohnungsbau im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetzgebung sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse zu fördern. Dies insbesondere für ältere Menschen und invalide Personen. Sie ist Mitglied von WOHNEN SCHWEIZ - Verband der Baugenossenschaften. Die Genossenschaft kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern sowie Häuser bauen, erwerben, verwalten oder vermieten. Beim Verkauf eines Grundstückes ist den Genossenschaftsmitgliedern vorab Gelegenheit zu geben, dieses zu einem angemessenen Preis zu erwerben.
Telefon, E-Mail, verflochtene Firmen und die Personensuche siehst du mit einem kostenlosen Konto (200 Credits inklusive).
Alle Mitteilungen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt mit Volltext, neueste zuerst.
Genossenschaft Alterswohnungen Gräffet, in Giffers, CHE-115.199.075 (SHAB vom 19.12.2013, s. 0/7225828). Statuten geändert am 18.06.2026. Neuer Zweck: Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder die Beschaffung von preisgünstigen Altenwohnungen und den Bau und Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen, unter Anschluss jeder spekulative Absicht. Sie verfolgt im Besonderen den Zweck, den preisgünstigen Wohnungsbau im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetzgebung sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse zu fördern. Dies insbesondere für ältere Menschen und invalide Personen. Sie ist Mitglied von WOHNEN SCHWEIZ - Verband der Baugenossenschaften. Die Genossenschaft kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern sowie Häuser bauen, erwerben, verwalten oder vermieten. Beim Verkauf eines Grundstückes ist den Genossenschaftsmitgliedern vorab Gelegenheit zu geben, dieses zu einem angemessenen Preis zu erwerben. Der Eintrag betreffend den Ausschluss der persönlichen Haftung ist gestützt auf Art. 87 Abs. 1 lit. j HRegV überflüssig und wird gelöscht. Publikationsorgan: Mitteilung an die Genossenschafter: erfolgen auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form.
Auf Leadportal verfügbar: Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Mitarbeitende mit Rollen und LinkedIn-Profilen, offene Stellen, Handelsregister-Mutationen, Nachrichten, Ähnliche Firmen.