Die Stiftung bezweckt in Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen Massnahmen und unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die Förderung und Unterstützung von sozial benachteiligten Einelternfamilen als ganzes und einzelner Mitglieder davon, insbesondere für Familien mit Schweizer Bürgerrecht und Aufenthalt in der Gemeinde Wallisellen. Die Ursache des Bedarfs an Unterstützung ist nicht eingeschränkt. In Ausnahmefällen kann sie weitere sozial benachteiligte Familiensysteme fördern und unterstützen. Der Stiftungsrat kann die Gemeinde oder andere Institutionen mit der Umsetzung von Aufgaben, die dem Stiftungszweck dienen, betrauen. Die Stiftung wirkt im Allgemeininteresse und uneigennützig. Sie verfolgt keine Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke, sie ist durch direkte Hilfeleistung / Beiträge an Betroffene und durch Leistungen an Institutionen, Körperschaften und Projektträge ausschliesslich gemeinnützig tätig.
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