Der Zweck der Einzelunternehmung umfasst die Übernahme von Buchhaltungs-, Steuerberatungs-, Unternehmungsberatungs-, Revisions- und Immobilienverwaltungs-Mandaten sowie alle in den Treuhandbereich fallenden Dienstleistungen. Die Einzelunternehmung kann sich an Firmen gleicher oder verwandter Zwecksetzung beteiligen, sowie jede andere Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang steht und kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.
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