Die Stiftung unterstützt private oder öffentliche Einrichtungen, deren Hauptzweck der Tierschutz ist. In erster Linie soll das Stiftungsvermögen zur Verhütung menschlicher Gewalt an Tieren verwendet werden. In einem kleineren Ausmass soll allgemein Tieren in Notlagen geholfen werden. Die Einrichtungen, welche Zuwendungen erhalten, sollen sich insbesondere dem Schutz von Tieren in Frankreich und anderen südländischen Staaten, in der Schweiz und in Dänemark widmen. Die Zuwendungen an die Einrichtungen sollen aus dem vom Stiftungsvermögen im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) erzielten Gewinn erbracht werden. Könnten in einem Geschäftsjahr mangels Gewinn im Vorjahr keine Zuwendung erbracht werden, können in diesem Geschäftsjahr Zuwendungen bis zu einem Betrag von 10% des Wertes des Stiftungsvermögens per 31. Dezember des vorangehenden Geschäftsjahres zugesprochen werden. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Stiftung Colonel T.P.A. Orum, in Zürich, CHE-115.584.154, Stiftung (SHAB Nr. 45 vom 06.03.2018, Publ. 4093063). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Reviduna Revisions AG (CHE-108.560.013), in Volketswil, Revisionsstelle [bisher: in Dübendorf].
Stiftung Colonel T.P.A. Orum, in Zürich, CHE-115.584.154, Stiftung (SHAB Nr. 131 vom 09.07.2012, Publ. 6757438). Urkundenänderung: 22.01.2018. Zweck neu: Die Stiftung unterstützt private oder öffentliche Einrichtungen, deren Hauptzweck der Tierschutz ist. In erster Linie soll das Stiftungsvermögen zur Verhütung menschlicher Gewalt an Tieren verwendet werden. In einem kleineren Ausmass soll allgemein Tieren in Notlagen geholfen werden. Die Einrichtungen, welche Zuwendungen erhalten, sollen sich insbesondere dem Schutz von Tieren in Frankreich und anderen südländischen Staaten, in der Schweiz und in Dänemark widmen. Die Zuwendungen an die Einrichtungen sollen aus dem vom Stiftungsvermögen im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) erzielten Gewinn erbracht werden. Könnten in einem Geschäftsjahr mangels Gewinn im Vorjahr keine Zuwendung erbracht werden, können in diesem Geschäftsjahr Zuwendungen bis zu einem Betrag von 10% des Wertes des Stiftungsvermögens per 31. Dezember des vorangehenden Geschäftsjahres zugesprochen werden. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Organisation neu: [Gestrichene Angaben über die Organisation aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften gemäss Art. 95 HRegV.]. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Reviduna Revisions AG (CHE-108.560.013), in Dübendorf, Revisionsstelle [bisher: Reviduna Revisions AG (CH-020.3.008.127-3)].
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