Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung von Betreuungsstätten und Wohnformen im Alter sowie von Einrichtungen für die Lebensrettung in Notsituationen. Die Stiftung verfolgt diese Zwecke, indem sie Beiträge oder Darlehen an Einrichtungen oder Personen leistet, die in wohltätiger oder gemeinnütziger Weise Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks erbringen. Es besteht kein klagbarer Anspruch der Destinatäre auf Leistungen der Stiftung. Die Stifter behalten sich eine Änderung des Stiftungszweckes im Sinne von Art. 86a ZGB vor.
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