Der Zweck der Gesellschaft besteht im Betrieb eines Architekturbüros. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Kann Lizenzen, Konzessionen und Rechte erwerben und verwerten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]
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TJ Architektur AG, in Brig-Glis, CHE-297.372.280, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 169 vom 02.09.2015, S.0, Publ. 2351629). Statutenänderung: 31.01.2024. Sitz neu: Törbel. Domizil neu: c/o Thomas Juon, Moosalpstrasse 132, 3923 Törbel. Zweck neu: Der Zweck der Gesellschaft besteht im Betrieb eines Architekturbüros. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Kann Lizenzen, Konzessionen und Rechte erwerben und verwerten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen schriftlich oder durch elektronische Post an die im Aktienbuch verzeichneten Aktionäre. [Die übrigen Änderungen betreffen die publikationspflichtigen Tatsachen nicht.]
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