Die Stiftung bezweckt für die Benefizäre und deren Nachkommen: a) Fürsorge und Unterstützung bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder anderen Notlagen; b) Ausbildungsunterstützung; c) Beiträge an Erziehungskosten; d) Kostenbeteiligung für Arzt-, Arznei-, Spital- und Pflegekosten; e) übrige Kostenbeteiligungen gemäss Art. 335 Abs. 1 ZGB.
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