Die Genossenschaft übernimmt laut Konzessionsvertrag, anstelle der Wasserversorgung der Gemeinde Dällikon, die öffentliche Wasserversorgung samt der Brandbekämpfung (Hydranten und Löschreserve) für das im Plan festgelegte Gebiet ausserhalb der Bauzonen. Die Genossenschaft erlässt im Sinne des Konzessionsvertrages über ihr Versorgungsgebiet ein entsprechendes Reglement.
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