Betrieb eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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Keller + Loser Architekten GmbH, in Rapperswil-Jona, CHE-385.031.789, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 245 vom 16.12.2011, Publ. 6462114). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Keller, Stephan, von Rapperswil-Jona, in Jona (Rapperswil-Jona), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 110 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: von Andelfingen].
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