Die Stiftung bezweckt die Erschaffung, Durchführung und Verwaltung sowie die Unterstützung von Projekten im Bereich Bildung sowie soziale und kulturelle Veranstaltungen, insbesondere für Waisenkinder und Halbwaisen, im In- und Ausland. Die Stiftung kann sich unter Beibehaltung des Stiftungszweckes an anderen, wegen Gemeinnützigkeitsteuerbefreiten Institutionen mit gleicher oder möglichst ähnlicher Zwecksetzung beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, veräussern und verwalten. Ferner Finanzierung für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften eingehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keinerlei Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Der Stifter behält sich eine Änderung des Stiftungszweckes im Sinne von Art. 86a ZGB vor.
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