Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch die bei ihr tätigen in der Schweiz registrierten Anwältinnen und Anwälte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA, SR.935.61) sowie damit verbundene Tätigkeiten, soweit sie dem Hauptzweck dienen; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
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