Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz in einem kantonalen Anwaltsregister (Art. 6 BGFA) oder in einer öffentlichen Liste (Art. 28 BGFA) eingetragene Anwältinnen und Anwälte sowie damit verbundene Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die ihrem Hauptzweck dienen. Sie kann auch Zweigniederlassungen gründen.
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