Die Stiftung führt im Rahmen des Bundesrechts die berufliche Vorsorge für die Behördenmitglieder und das Personal der Stadt Winterthur sowie der weiteren der Stiftung angeschlossenen Institutionen durch. Die Leistungen entsprechen mindestens denjenigen gemäss BVG und den weiteren zwingenden Bestimmungen des Bundesrechts. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selber Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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