Zweck des Einzelunternehmens ist der Betrieb einer Yoga-Schule sowie Dienstleistungen in diesem und ähnlichen Bereichen; das Einzelunternehmen kann alle Geschäfte tätigen, welche mit diesem Zweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Dazu gehören auch die Vermietung der Räumlichkeiten an Einzelpersonen (Yogalehrer, Therapeuten, u.a.) Firmen und Ausbildungsgruppen sowie der Produkteverkauf im Zusammenhang mit Yoga. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.
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Prema Yoga, Yoga-Schule Zürich, Inhaberin Samira Henning, in Zürich, CHE-113.566.501, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 136 vom 17.07.2017, S.0, Publ. 3647845). Firma neu: Prema Yoga Samira Henning. Sitz neu: Männedorf. Domizil neu: Glärnischstrasse 123, 8708 Männedorf.
Prema Yoga, Yoga-Schule Zürich, Inhaberin Samira Henning, in Zürich, CHE-113.566.501, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 192 vom 06.10.2014, Publ. 1750703). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Henning, Bertram, deutscher Staatsangehöriger, in Männedorf, mit Einzelunterschrift.
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