Bern · Wohnbaugenossenschaften
Die Genossenschaft bezweckt das Erstellen bzw. Renovieren von Gebäuden in wechselnden Arbeitsgemeinschaften. Hierzu kann die Genossenschaft nicht überbaute und überbaute Grundstücke erwerben. Zur Erstellung von Neubauten bzw. bei Renovationen von Gebäuden bilden die Genossenschafter wechselnde Arbeitsgemeinschaften. Die neu überbauten Liegenschaften bzw. die renovierten Gebäude können durch die Genossenschaft vermietet oder verkauft werden. Die im Eigentum der Genossenschaft stehenden Liegenschaften werden durch diese verwaltet und können von ihr mit Grundpfandrechten belastet werden. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann sich auch an andern Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.
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