Zürich · Externe Vermögensverwaltung
Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Vermögensverwaltungs- und Vermögensberatungsdienstleistungen zuhanden privater und institutioneller Anleger im Sinne von Art. 17 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) sowie die Ausübung von damit zusammenhängenden Dienstleistungsgeschäften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft verfügt über eine Zulassung als Vermögensverwalter gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute und unterliegt der Aufsicht durch eine Aufsichtsorganisation.
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