Ennetbürgen · Unternehmensberatung
Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen durch in der Schweiz registrierte Anwälte und Anwältinnen unter Beachtung der Vorschriften des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetzes; BGFA, SR 935.61) sowie durch Urkundspersonen gemäss kantonalem Beurkundungsrecht. Die Gesellschaft erteilt den angestellten Anwältinnen und Anwälten keine mandatsbezogenen Weisungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte fördern und tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen.
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