Sarnen · Holdinggesellschaften
Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen, welche mit diesem Geschäftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an Unternehmungen mit gleichartigem oder ähnlichem Geschäftsbereich beteiligen und sich mit solchen Unternehmungen zusammenschliessen bzw. solche Unternehmungen übernehmen. Ferner kann die Gesellschaft Liegenschaften erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
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