Zweck der Gesellschaft ist: Fabrikation von und Handel mit Kunststoffprodukten, insbesondere für die Maschinenindustrie, ausgenommen Fabrikation und Handel mit Knetmasse und/oder Modellierwaren; Apparate-, Tank- und Filterbau; Handel mit Waren aller Art, ausgenommen Handel mit Knetmassen und/oder Modellierwaren; An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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CreaPlast AG, in Buchs (ZH), CHE-434.320.427, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 27 vom 09.02.2021, Publ. 1005095210). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lüthi, Sven, von Wohlen (AG), in Winterthur, mit Einzelunterschrift.
CreaPlast AG, in Buchs (ZH), CHE-434.320.427, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 108 vom 07.06.2016, S.0, Publ. 2873655). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Spadin, Bruno, von Rhäzüns, in Oberägeri, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lüthi, Marcel, von Wohlen (AG), in Stadel, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]; Lüthi, Marianne, von Wohlen (AG), in Stadel, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
CreaPlast AG, in Buchs ZH, CHE-434.320.427, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 21 vom 01.02.2016, Publ. 2630237). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der FFM Bautechnik AG, in Oberägeri (CHE-343.164.657), gemäss Fusionsvertrag vom 25.05.2016 und Bilanz per 01.01.2016. Aktiven von CHF 72'373.45 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 285'966.74 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten liegen Rangrücktrittserklärungen im Umfang der Unterdeckung und der Überschuldung vor. Der Alleinaktionär der übertragenden Gesellschaft hält 90% der Aktien der übernehmenden Gesellschaft. Da er auf einen Aktientausch und auf eine Ausgleichszahlung verzichtet, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.
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