Zürich · Externe Vermögensverwaltung
Der Zweck der Gesellschaft ist die Beratung von Unternehmen insbesondere von Start-ups. Die Gesellschaft bezweckt weiter die Tätigkeit als Vermögensverwalterin gemäss Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG). Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht aus der Verwaltung von Kollektivvermögen unter den Schwellenwerten gemäss Art. 24 Abs. 2 lit. a Ziff. 2 FINIG. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte und Rechtshandlungen tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihre Entwicklung zu fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum und Immaterialgüterrechte erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft verfügt über eine Zulassung als Vermögensverwalterin nach Art. 17 FINIG und unterliegt der Aufsicht durch eine Aufsichtsorganisation.
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