Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte und andere qualifizierte Beraterinnen und Berater gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA, SR.935.61) sowie damit verbundene Tätigkeiten, soweit sie dem Hauptzweck dienen; kann Zweigniederlassungen errichten.
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