Bern · Externe Vermögensverwaltung
Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung des Geschäfts der Vermögensverwaltung gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a i.V. m. Art. 5 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG). Sie stellt die Portfolioverwaltung und das Riskmanagement sicher und kann im Rahmen dieser Aufgaben zusätzlich administrative Tätigkeiten ausführen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus noch die folgenden weiteren Tätigkeiten im Bereich der Vermögensverwaltung ausüben: Die individuelle Verwaltung einzelner Portfolios für private, professionelle und institutionelle Kunden im In- und Ausland, die Anlageberatung für private, professionelle und institutionelle Kunden im In- und Ausland. Als Vermögensverwalterin erbringt die Gesellschaft Finanzdienstleistungen aller Art. Sie verfolgt ihren Zweck als selbständiges, unabhängiges Unternehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern.
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