Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch im Kanton Aargau registrierte Anwältinnen und Anwälte und andere qualifizierte Beraterinnen und Berater gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte sowie Erbringen von notariellen Dienstleistungen durch Urkundspersonen des Kantons Aargau im Rahmen des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes des Kantons Aargau sowie damit verbundene Tätigkeiten, soweit sie dem Hauptzweck dienen.
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