Zweck der Stiftung ist die Fürsorge für die Familie des verstorbenen Herrn Georg Meyer, von Schleitheim und Zürich, nach Massgabe folgender Bestimmungen: Es sind Benefiziare der Stiftung, in erster Linie die Kinder des Stifters und deren Ehegatten, nach dem Tod der Kinder auch ihre Nachkommen und die Ehegatten der letzteren. Es werden an die Benefiziare Zuwendungen gemacht zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung oder zu ähnlichen Zwecken. Das Stiftungsvermögen soll nicht angegriffen werden, es sei denn, dass ganz besondere Verhältnisse das rechtfertigen. So können insbesondere zur Erlangung einer selbständigen Lebensstellung Beträge aus dem Vermögen der Stiftung an Benefiziare ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat kann den Benefiziaren Darlehen gewähren.
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Georg Meyer-Stiftung, in Weisslingen, CHE-375.559.244, Stiftung (SHAB Nr. 228 vom 23.11.2018, Publ. 1004504055). Urkundenänderung: 13.09.2022. Sitz neu: Zürich. Domizil neu: Rämistrasse 5, 8001 Zürich. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kümin, Hans-Peter, von Zürich, in Paradiso, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Weisslingen].
Georg Meyer-Stiftung, in Weisslingen, CHE-375.559.244, Leisibüel 22, 8484 Weisslingen, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 30.12.1918. 21.09.1983. 04.10.2017. 26.10.2018. Zweck: Zweck der Stiftung ist die Fürsorge für die Familie des verstorbenen Herrn Georg Meyer, von Schleitheim und Zürich, nach Massgabe folgender Bestimmungen: Es sind Benefiziare der Stiftung, in erster Linie die Kinder des Stifters und deren Ehegatten, nach dem Tod der Kinder auch ihre Nachkommen und die Ehegatten der letzteren. Es werden an die Benefiziare Zuwendungen gemacht zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung oder zu ähnlichen Zwecken. Das Stiftungsvermögen soll nicht angegriffen werden, es sei denn, dass ganz besondere Verhältnisse das rechtfertigen. So können insbesondere zur Erlangung einer selbständigen Lebensstellung Beträge aus dem Vermögen der Stiftung an Benefiziare ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat kann den Benefiziaren Darlehen gewähren. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Eingetragene Personen: Kümin, Hans-Peter, von Zürich, in Weisslingen, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fingerhuth, Florian Maximilian, von Zollikon, in Boppelsen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Keller, Andreas W., von Kradolf-Schönenberg, in Zumikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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