Georg Meyer-Stiftung

Family Offices

Rämistrasse 5, 8001 Zürich

Zefix-verifiziert Täglich aktualisiert 200 Gratis Credits
Handelsregister UID
CHE375559244
Rechtsform
Stiftung
Kanton
Zürich

Zweck gemäss Handelsregister

Zweck der Stiftung ist die Fürsorge für die Familie des verstorbenen Herrn Georg Meyer, von Schleitheim und Zürich, nach Massgabe folgender Bestimmungen: Es sind Benefiziare der Stiftung, in erster Linie die Kinder des Stifters und deren Ehegatten, nach dem Tod der Kinder auch ihre Nachkommen und die Ehegatten der letzteren. Es werden an die Benefiziare Zuwendungen gemacht zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung oder zu ähnlichen Zwecken. Das Stiftungsvermögen soll nicht angegriffen werden, es sei denn, dass ganz besondere Verhältnisse das rechtfertigen. So können insbesondere zur Erlangung einer selbständigen Lebensstellung Beträge aus dem Vermögen der Stiftung an Benefiziare ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat kann den Benefiziaren Darlehen gewähren.

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Eingetragene Personen

(1)

Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.

SHAB-Publikationen

(2)

Alle Mitteilungen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt mit Volltext, neueste zuerst.

AdressänderungÄnderung Organe
2022-09-23
SHAB #1005567554
ZH
Georg Meyer-Stiftung, in Weisslingen, CHE-375.559.244, Stiftung (SHAB Nr. 228 vom 23.11.2018, Publ. 1004504055). Urkundenänderung: 13.09.2022. Sitz neu: Zürich. Domizil neu: Rämistrasse 5, 8001 Zürich. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kümin, Hans-Peter, von Zürich, in Paradiso, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Weisslingen].
StatusStatus.neu
2018-11-23
SHAB #1004504055
ZH
Georg Meyer-Stiftung, in Weisslingen, CHE-375.559.244, Leisibüel 22, 8484 Weisslingen, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 30.12.1918. 21.09.1983. 04.10.2017. 26.10.2018. Zweck: Zweck der Stiftung ist die Fürsorge für die Familie des verstorbenen Herrn Georg Meyer, von Schleitheim und Zürich, nach Massgabe folgender Bestimmungen: Es sind Benefiziare der Stiftung, in erster Linie die Kinder des Stifters und deren Ehegatten, nach dem Tod der Kinder auch ihre Nachkommen und die Ehegatten der letzteren. Es werden an die Benefiziare Zuwendungen gemacht zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung oder zu ähnlichen Zwecken. Das Stiftungsvermögen soll nicht angegriffen werden, es sei denn, dass ganz besondere Verhältnisse das rechtfertigen. So können insbesondere zur Erlangung einer selbständigen Lebensstellung Beträge aus dem Vermögen der Stiftung an Benefiziare ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat kann den Benefiziaren Darlehen gewähren. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Eingetragene Personen: Kümin, Hans-Peter, von Zürich, in Weisslingen, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fingerhuth, Florian Maximilian, von Zollikon, in Boppelsen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Keller, Andreas W., von Kradolf-Schönenberg, in Zumikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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