Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugenderziehung, der Kinder- und Jugendpflege, der Altenpflege, der medizinischen und alternativ-medizinischen Pflege- und Forschungseinrichtungen sowie kultureller Einrichtungen. Gefördert und unterstützt werden Personen und Projekte unabhängig von ihrer Herkunft. Der Stiftungszweck soll vorwiegend im Kanton Zürich erfüllt werden. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht: Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugenderziehung und der Kinder- und Jugendpflege, Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Altenpflege und Hospizbewegung, Zuwendungen an gemeinnützige medizinische und alternativ-medizinische Pflege- und Forschungseinrichtungen Zuwendungen an gemeinnützige kulturelle Einrichtungen. Dabei müssen die Zuwendungsempfänger bzw. deren Träger ebenfalls gemeinnützige und steuerbefreite Personen oder Institutionen im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung sein (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung kann auch anderen steuerbegünstigten gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach den Absätzen 1 und 2 fördern.
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Alfred und Anneliese Rütschi-Stiftung, in Zürich, CHE-405.851.616, Stiftung (SHAB Nr. 107 vom 05.06.2020, Publ. 1004903244). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]
Alfred und Anneliese Rütschi-Stiftung, in Zürich, CHE-405.851.616, Stiftung (SHAB Nr. 52 vom 16.03.2020, Publ. 1004852763). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Betschart, Antonia, von Steinerberg, in Ingenbohl, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Alfred und Anneliese Rütschi-Stiftung, in Zürich, CHE-405.851.616, Stiftung (SHAB Nr. 244 vom 17.12.2019, Publ. 1004784681). Aufsichtsbehörde neu: BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) (CHE-239.560.630).
Alfred und Anneliese Rütschi-Stiftung, in Zürich, CHE-405.851.616, Bellerivestrasse 24, 8008 Zürich, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 10.12.2019. Zweck: Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugenderziehung, der Kinder- und Jugendpflege, der Altenpflege, der medizinischen und alternativ-medizinischen Pflege- und Forschungseinrichtungen sowie kultureller Einrichtungen. Gefördert und unterstützt werden Personen und Projekte unabhängig von ihrer Herkunft. Der Stiftungszweck soll vorwiegend im Kanton Zürich erfüllt werden. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht: Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugenderziehung und der Kinder- und Jugendpflege, Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Altenpflege und Hospizbewegung, Zuwendungen an gemeinnützige medizinische und alternativ-medizinische Pflege- und Forschungseinrichtungen Zuwendungen an gemeinnützige kulturelle Einrichtungen. Dabei müssen die Zuwendungsempfänger bzw. deren Träger ebenfalls gemeinnützige und steuerbefreite Personen oder Institutionen im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung sein (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung kann auch anderen steuerbegünstigten gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach den Absätzen 1 und 2 fördern. Eingetragene Personen: Schild, Christian, deutscher Staatsangehöriger, in München (DE), Präsident des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift; Blum, Walter C., von Wald (ZH), in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift; ATF Treuhand, Anton T. Funk Dipl. Wirtschaftsprüfer (CHE-108.635.941), in Baar, Revisionsstelle.
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