Die Stiftung ist gemeinnützig. Sie leistet im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten namhafte jährliche Beiträge an die ordentliche Finanzierung des Betriebs des Wildparks Bruderhaus. Damit unterstützt sie eine vorbildliche, die natürlichen Bedürfnisse der Tiere berücksichtigende Haltung sowie die Förderung des Verständnisses der Bevölkerung für die Anliegen der heimischen Tierwelt und Natur. Sie beschafft bei Dritten finanzielle Mittel, mit welchen sie auch Projekte im Wildpark unterstützen kann. Das genaue Vorgehen wird im Stiftungsreglement festgelegt. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Stiftung Bruderhaus, in Winterthur, CHE-472.237.460, Stiftung (SHAB Nr. 128 vom 07.07.2025, Publ. 1006376323). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]
Stiftung Bruderhaus, in Winterthur, CHE-472.237.460, Stiftung (SHAB Nr. 216 vom 05.11.2020, Publ. 1005015448). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lisibach, Josef Ruppert, von Winterthur, in Winterthur, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Stiftung Bruderhaus, in Winterthur, CHE-472.237.460, Stiftung (SHAB Nr. 183 vom 21.09.2020, Publ. 1004982099). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Studer, Dr. Christoph D., von Winterthur, in Winterthur, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schöllhorn, Andreas, von Winterthur, in Winterthur, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Stiftung Bruderhaus, in Winterthur, CHE-472.237.460, Stiftung (SHAB Nr. 37 vom 24.02.2020, Publ. 1004836717). Aufsichtsbehörde neu: BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) (CHE-239.560.630).
Stiftung Bruderhaus, in Winterthur, CHE-472.237.460, c/o Departement Technische Betriebe, Stadt Winterthur, Turbinenstrasse 16, 8403 Winterthur, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 13.02.2020. Zweck: Die Stiftung ist gemeinnützig. Sie leistet im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten namhafte jährliche Beiträge an die ordentliche Finanzierung des Betriebs des Wildparks Bruderhaus. Damit unterstützt sie eine vorbildliche, die natürlichen Bedürfnisse der Tiere berücksichtigende Haltung sowie die Förderung des Verständnisses der Bevölkerung für die Anliegen der heimischen Tierwelt und Natur. Sie beschafft bei Dritten finanzielle Mittel, mit welchen sie auch Projekte im Wildpark unterstützen kann. Das genaue Vorgehen wird im Stiftungsreglement festgelegt. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene Personen: Studer, Dr. Christoph D., von Winterthur, in Winterthur, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Baumann, Dr. Andreas, von Aarau und Mülligen, in Aarau, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fritschi, Stefan, von Winterthur, in Winterthur, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Consultive Revisions AG (CHE-105.253.715), in Winterthur, Revisionsstelle.
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