Tuggen · Kirchgemeinden
Die kirchliche Stiftung bezweckt, der römisch-katholischen Kirche die Ausübung der Seelsorge im Gebiet der kirchenrechtlich umschriebenen Pfarrei Tuggen und den römisch-katholischen Einwohnern dieses Pfarreigebietes die Erfüllung ihrer kirchlich-religiösen Pflichten durch das Zurverfügungstellen der Pfarrkirche, der Friedhofkapelle und der kirchlichen Liegenschaften zu ermöglichen wie auch durch die entsprechenden Erträgnisse zu erleichtern. Sie gewährleistet den römisch-katholischen Kultus und trägt soweit möglich im Rahmen der ordentlichen Verwaltung zum Unterhalt der zur Verfügung gestellten kirchlichen Güter bei. Insbesondere stellt die Pfarrpfrundstiftung etc. als Benefizium ihr Vermögen und dessen Ertrag dem Inhaber des betreffenden Kirchenamtes, welches mit der Stiftung verbunden ist, zur Verfügung. Dies gilt hinsichtlich des Personal- als auch des Sachbedarfes. Namentlich trägt die Pfarrpfrundstiftung etc. im Rahmen der ordentlichen Verwaltung nach ihren finanziellen Möglichkeiten zur Entlöhnung des in das Kirchenamt eingesetzten Geistlichen bzw. des vom Diözesanbischof ernannten Pfarradministrators während der Dauer seiner Amtsträgerschaft bei. Die Finanzierung der materiellen Bedürfnisse des Kirchenamtes wird durch die patronatische Verpflichtung der Glieder der Pfarrei sichergestellt; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.
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