Überbauung von Grundstücken, Entwicklung von Liegenschaftsprojekten sowie Finanzierung, Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Immobilien. Die Gesellschaft kann als Bauherrin oder Totalunternehmerin Liegenschaften erstellen, umbauen oder renovieren. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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