Kloster St. Ottilia Grimmenstein

Kirchgemeinden

Grimmenstein 2, 9428 Walzenhausen

Zefix-verifiziert Täglich aktualisiert 200 Gratis Credits
Handelsregister UID
CHE116331851
Rechtsform
Institut des öffentlichen Rechts

Zweck gemäss Handelsregister

Das im Jahr 1378 gegründete Kloster umfasst als Institut des geweihten Lebens Gläubige, die sich durch die Profess zu einer auf Dauer angelegten Lebensweise nach den evangelischen Räten verpflichten und damit eine besondere Bindung eingehen zum Aufbau der Kirche und zum Wohl der Welt (can. 573 / Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche).

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Eingetragene Personen

(2)

Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.

SHAB-Publikationen

(2)

Alle Mitteilungen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt mit Volltext, neueste zuerst.

Änderung Organe
2023-12-28
SHAB #1005921895
AI
Kloster St. Ottilia Grimmenstein, in Oberegg, CHE-116.331.851, Institut des öffentlichen Rechts (SHAB Nr. 182 vom 18.09.2020, Publ. 1004981539). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kühne, Theresia Klara, genannt Schwester Maria Raphaela, von Benken (SG), in Walzenhausen (Oberegg), Vikarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Frau Mutter, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Milz, Rita, genannt Schwester Maria Daniela, von Oberegg, in Walzenhausen (Oberegg), Frau Mutter, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vikarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
StatusStatus.neu
2020-09-18
SHAB #1004981539
AI
Kloster St. Ottilia Grimmenstein, in Oberegg, CHE-116.331.851, Grimmenstein 2, 9428 Walzenhausen, Institut des öffentlichen Rechts (Neueintragung). Zweck: Das im Jahr 1378 gegründete Kloster umfasst als Institut des geweihten Lebens Gläubige, die sich durch die Profess zu einer auf Dauer angelegten Lebensweise nach den evangelischen Räten verpflichten und damit eine besondere Bindung eingehen zum Aufbau der Kirche und zum Wohl der Welt (can. 573 / Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche). Die Rechtsgrundlagen finden sich im Art. 5 der Verfassung des Kantons Appenzell Innerrhoden vom 24.01.1872, im Beschluss der Standeskommission (Regierungsrat) des Kantons Appenzell Innerrhoden vom 01.09.2020, in der Erklärung des Bistums St. Gallen vom 31.08.2020 und im Gutachten von Dr. Urs Josef Cavelti vom 06.12.2000. Zur Organisation: Das Kloster wird von der Frau Mutter (Vorsteherin der Klostergemeinschaft) geleitet. Die Frau Mutter wird gemäss den Regeln und Satzungen der Kapuzinerinnen der Förderation St. Klara in der Schweiz vom 05.08.1985 von den Mitgliedern der Klostergemeinschaft gewählt. Gegenüber dem Kloster hat keine Instanz direkte oder indirekte Weisungsbefugnis. Dem Bischof von St. Gallen steht ein allgemeines Aufsichtsrecht zu. Eingetragene Personen: Kühne, Theresia Klara, genannt Schwester Maria Raphaela, von Benken (SG), in Walzenhausen (Oberegg), Frau Mutter, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Milz, Rita, genannt Schwester Maria Daniela, von Oberegg, in Walzenhausen (Oberegg), Vikarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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