Mit der Errichtung der Stiftung bezwecken die Stifter den Erwerb, die Sicherung und den Unterhalt der auf dem Namen dieser Stiftung zu übertragenden Grabplätze Kat. No. B 561 und B 562 im Privatfriedhof auf der Hohen Promenade in Zürich 1 und dies für die Stifter und deren Nachkommen. Sämtliche Nachkommen und deren Ehegatten sind an der Stiftung anteilsberechtigt, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.
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