Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: a) Förderung von Berufsausbildung, Studium und beruflicher Existenzgründung der Nachkommen des Stifters; b) Finanzielle Unterstützung der Nachkommen des Stifters bei deren Eheschliessung und bei der Geburt von Kindern; c) Unterstützung der Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall wirtschaftlicher Notlage und Bedürftigkeit und d) Unterstützung von Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall von Krankheit und Behinderung, für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmassnahmen einschliesslich Hilfsmitteln und für Kosten der Heimunterbringung. Wenn in diesen Statuten vom Nachkommen die Rede ist, so handelt es sich hierbei ausschliesslich um die Tochter des Stifters, Frau Katharina Simon, geboren 10. Oktober 1985, als Begünstigte. Die Begünstigung von Familienangehörigen durch Mittelzuwendung darf 90% der jährlichen Erträge des Stiftungsvermögens nicht überschreiten. Mindestens 10% der Erträge sind in eine Rücklage zur Kapitalerhaltung einzustellen, die nicht auskehrbar dauerhaft den Wert des Stiftungskapitals erhalten und stützen sollen. Die Stiftung belastende, in zukünftigen Jahren entstehende Erbschaftssteuern sind aus dieser Rücklage zu entnehmen.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Familien-Stiftung Simon, in Zug, CHE-409.883.911, Stiftung (SHAB Nr. 100 vom 24.05.2022, Publ. 1005480745). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Simon, Dr. Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Waldbrunn Hintermeilingen (DE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Brandner, Marc, von Wil (ZH), in Wil (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.
Familien-Stiftung Simon, in Zug, CHE-409.883.911, Stiftung (SHAB Nr. 247 vom 18.12.2020, Publ. 1005051840). Urkundenänderung: 03.05.2022. Zweck neu: Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: a) Förderung von Berufsausbildung, Studium und beruflicher Existenzgründung der Nachkommen des Stifters; b) Finanzielle Unterstützung der Nachkommen des Stifters bei deren Eheschliessung und bei der Geburt von Kindern; c) Unterstützung der Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall wirtschaftlicher Notlage und Bedürftigkeit und d) Unterstützung von Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall von Krankheit und Behinderung, für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmassnahmen einschliesslich Hilfsmitteln und für Kosten der Heimunterbringung. Wenn in diesen Statuten vom Nachkommen die Rede ist, so handelt es sich hierbei ausschliesslich um die Tochter des Stifters, Frau Katharina Simon, geboren 10. Oktober 1985, als Begünstigte. Die Begünstigung von Familienangehörigen durch Mittelzuwendung darf 90% der jährlichen Erträge des Stiftungsvermögens nicht überschreiten. Mindestens 10% der Erträge sind in eine Rücklage zur Kapitalerhaltung einzustellen, die nicht auskehrbar dauerhaft den Wert des Stiftungskapitals erhalten und stützen sollen. Die Stiftung belastende, in zukünftigen Jahren entstehende Erbschaftssteuern sind aus dieser Rücklage zu entnehmen. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen.]
Familien-Stiftung Simon, in Zug, CHE-409.883.911, c/o Jürg Attinger & Partner AG, Chamerstrasse 56, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 26.11.2020. Zweck: Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: a) Förderung von Berufsausbildung, Studium und beruflicher Existenzgründung der Nachkommen des Stifters; b) Finanzielle Unterstützung der Nachkommen des Stifters bei deren Eheschliessung und bei der Geburt von Kindern; c) Unterstützung der Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall wirtschaftlicher Notlage und Bedürftigkeit und d) Unterstützung von Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall von Krankheit und Behinderung, für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmassnahmen einschliesslich Hilfsmitteln und für Kosten der Heimunterbringung. Die Begünstigung von Familienangehörigen durch Mittelzuwendung darf 90% der jährlichen Erträge des Stiftungsvermögens nicht überschreiten. Mindestens 10% der Erträge sind in eine Rücklage zur Kapitalerhaltung einzustellen, die nicht auskehrbar dauerhaft den Wert des Stiftungskapitals erhalten und stützen sollen. Die Stiftung belastende, in zukünftigen Jahren entstehende Erbschaftssteuern sind aus dieser Rücklage zu entnehmen. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Eingetragene Personen: Simon, Dr. Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Waldbrunn Hintermeilingen (DE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.
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