Zug · Holdinggesellschaften
Zweck der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Immobilien. Sie kann Liegenschaften erwerben, besitzen, verwalten, vermieten und veräussern. Von der Gesellschaft ausgeschlossen sind Geschäfte, die eine Bewilligung nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) erfordern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
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