Zweck der Gesellschaft ist das Erbringen von notariellen und anderen Rechtsdienstleistungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten im In- und Ausland durch im Kanton Aargau registrierte Urkundspersonen. Für die registrierten Urkundspersonen gilt das Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz des Kantons Aargau (BeurG) sowie die entsprechende Verordnung (BeurV). Die Gesellschaft kann im Rahmen des Unternehmenszweckes alle Massnahmen ergreifen und Verträge abschliessen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.
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