(1) Die Stiftung verfolgt einen gemeinnützigen Zweck. Sie setzt das Stiftungsvermögen ein: zur Förderung im Bereich der Humanmedizin; zur Förderung der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen; und zur Schenkung oder Leihgabe vereinzelter Kunstwerke an Kunstmuseen und -Institute sowie zur Förderung der Kunstwissenschaft mittels Publikation von catalogues raisonnés und ähnlichen Bestrebungen. (2) Das Stiftungsvermögen soll innerhalb von drei Jahren nach Erhalt gemäss dem Stiftungszweck verwendet und an Begünstigte ausgerichtet werden. Soweit die Verwendung des Stiftungsvermögens den Verkauf von Kunstgegenständen erfordert, die Verhältnisse am Kunstmarkt dafür jedoch ungünstig sind, kann die vorgenannte Frist im Ermessen des Stiftungsrats um weitere 3 Jahre verlängert werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie politischen Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen o.ä., kann die Frist allenfalls über die sechs Jahre hinaus verlängert werden. Sobald sich die Verhältnisse am Kunstmarkt normalisiert haben, soll ein Verkauf der Kunstwerke unverzüglich an die Hand genommen werden. (3) Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. (4) Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs- und Selbsthilfezwecke. Sie ist politisch und konfessionell neutral.
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Nachtrag zum im SHAB Nr. 160 vom 19.08.2021 publizierten TR-Eintrag Nr. 35'703 vom 16.08.2021 THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG, in Zürich, CHE-300.607.244, Stiftung (SHAB Nr. 168 vom 30.08.2024, Publ. 1006117927). Urkundenänderung: 26.07.2021.
THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG, in Zürich, CHE-300.607.244, Stiftung (SHAB Nr. 168 vom 30.08.2024, Publ. 1006117927). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Chaudri, Amina Miriam, von Lommiswil, in Olten, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG, in Zürich, CHE-300.607.244, Stiftung (SHAB Nr. 141 vom 23.07.2024, Publ. 1006091181). Domizil neu: Restelbergstrasse 97, 8044 Zürich.
THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG, in Zürich, CHE-300.607.244, Stiftung (SHAB Nr. 133 vom 11.07.2024, Publ. 1006081442). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Falck, Michael, von Luzern, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Jolles, Alexander, von Bern, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Manser, Ralph, von Zürich, in Meggen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG, in Zürich, CHE-300.607.244, Stiftung (SHAB Nr. 71 vom 13.04.2023, Publ. 1005722485). Domizil neu: Rüdenplatz 2, 8001 Zürich.
THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG, in Zürich, CHE-300.607.244, Stiftung (SHAB Nr. 237 vom 06.12.2022, Publ. 1005620279). Domizil neu: Restelbergstrasse 97, 8044 Zürich.
THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG, in Zürich, CHE-300.607.244, Stiftung (SHAB Nr. 250 vom 23.12.2021, Publ. 1005365120). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Jolles, Alexander, von Bern, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG, in Zürich, CHE-300.607.244, Stiftung (SHAB Nr. 160 vom 19.08.2021, Publ. 1005273535). Aufsichtsbehörde neu: Eidg. Departement des Innern, in Bern.
THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG, in Zürich, CHE-300.607.244, c/o Thomas Ammann Fine Art AG, Restelbergstrasse 97, 8044 Zürich, Stiftung (Neueintragung). Zweck: (1) Die Stiftung verfolgt einen gemeinnützigen Zweck. Sie setzt das Stiftungsvermögen ein: zur Förderung im Bereich der Humanmedizin; zur Förderung der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen; und zur Schenkung oder Leihgabe vereinzelter Kunstwerke an Kunstmuseen und -Institute sowie zur Förderung der Kunstwissenschaft mittels Publikation von catalogues raisonnés und ähnlichen Bestrebungen. (2) Das Stiftungsvermögen soll innerhalb von drei Jahren nach Erhalt gemäss dem Stiftungszweck verwendet und an Begünstigte ausgerichtet werden. Soweit die Verwendung des Stiftungsvermögens den Verkauf von Kunstgegenständen erfordert, die Verhältnisse am Kunstmarkt dafür jedoch ungünstig sind, kann die vorgenannte Frist im Ermessen des Stiftungsrats um weitere 3 Jahre verlängert werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie politischen Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen o.ä., kann die Frist allenfalls über die sechs Jahre hinaus verlängert werden. Sobald sich die Verhältnisse am Kunstmarkt normalisiert haben, soll ein Verkauf der Kunstwerke unverzüglich an die Hand genommen werden. (3) Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. (4) Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs- und Selbsthilfezwecke. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Eingetragene Personen: Frei, Jürg Beat, von Pfaffnau, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Martinos, Ioannis, griechischer Staatsangehöriger, in Voula (GR), Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Falck, Michael, von Luzern, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Manser, Ralph, von Zürich, in Meggen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Haussmann Revision AG (CHE-114.490.148), in Zürich, Revisionsstelle.
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