Berg am Irchel · Institutionen für Menschen mit Behinderung
Die Stiftung bezweckt die Erleichterung des Alltags und die Förderung der Teilnahme am sozialen und beruflichen Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen in Krisensituationen. Damit soll ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben gefördert werden. Die Stiftung kann Erholungs-, Wirkungs- und Wohnraum sowie verschiedene Therapieangebote wie Beschäftigungs- und Arbeitstrainingsprogramme zur Verfügung stellen. Des Weiteren verfolgt die Stiftung das Ziel, die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Natur aufzuzeigen, welche direkte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden haben. Die Stiftung kann Umweltbildungsangebote im Bereich der Kulturlandschaft zur Verfügung stellen, insbesondere im Bereich der Bio-Landwirtschaft, um die verantwortungsvolle Nutzung der Natur zu fördern. Zur Umsetzung dieser Ziele kann die Stiftung unter anderem: dem wohltätigen Zweck der Stiftung entsprechende Projekte koordinieren, leiten und finanzieren. Die Stiftung wird überwiegend im Kanton Zürich, insbesondere Berg am Irchel, und Umgebung tätig werden. Eine allfällige Tätigkeit im Ausland erfolgt ausschliesslich in Entwicklungs- und/oder Schwellenländer; Partnerschaften mit öffentlichen oder privaten Institutionen, welche steuerbefreit sind und einen gemeinnützigen Charakter haben sowie mit Privatpersonen eingehen; Unterstützungsbeiträge an öffentliche oder private Institutionen, welche steuerbefreit sind und einen gemeinnützigen Charakter haben oder an bedürftige Privatpersonen ausrichten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Die Stiftung ist dazu berechtigt, im Rahmen ihres Zweckes weitere Stiftungen mit einem ähnlichen Zweck zu errichten und mit Institutionen mit ähnlichen Zwecken gemeinsame Projekte zu verfolgen. Sie ist zudem berechtigt, andere Rechtsträger in zu gründen und Beteiligungen an anderen Rechtsträgern zu erwerben und zu halten, soweit dies der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks gemäss Abs. 1-2 vorstehend dient. Soweit die Stiftung andere Rechtsträger gründen und Beteiligungen an anderen Rechtsträgern erwerben will, darf die Stiftung keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der betreffenden Unternehmung ausüben, d.h. keine unternehmerischen Zwecke verfolgen, wobei sie jedoch ihre Kontrollrechte bezüglich des Anlage- und Kapitalvermögens im Interesse der Stiftung verantwortungsvoll wahrzunehmen hat. Die Unabhängigkeit von Stiftungsrat und Verwaltungsrat ist durch geeignete personelle und organisatorische Trennung zu wahren, wobei eine Verbindungsperson in beiden Organen zugelassen wird.
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