Allgemeine Handwerkliche Arbeiten, Künstler, Restaurierung von Oldtimern.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
Alle Mitteilungen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt mit Volltext, neueste zuerst.
Bruhin EinzelWerk, in Oberwil (BL), CHE-242.860.765, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 17 vom 27.01.2026, Publ. 1006551173). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 16.02.2026 mangels Aktiven eingestellt worden.
Bruhin EinzelWerk, in Oberwil (BL), CHE-242.860.765, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 227 vom 24.11.2025, Publ. 1006492639). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 20.01.2026 mit Wirkung ab dem 20.01.2026, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Bruhin EinzelWerk, in Oberwil (BL), CHE-242.860.765, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 188 vom 30.09.2025, Publ. 1006445459). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 14.11.2025 mangels Aktiven eingestellt worden.
Bruhin EinzelWerk, in Oberwil (BL), CHE-242.860.765, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 139 vom 19.07.2024, Publ. 1006089246). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 23.09.2025 mit Wirkung ab dem 23.09.2025, 10:45 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Bruhin EinzelWerk, in Oberwil (BL), CHE-242.860.765, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 107 vom 05.06.2024, Publ. 1006048524). Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat mit Entscheid vom 09.07.2024 die Beschwerde gegen das Konkursdekret gutgeheissen und den Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 21.05.2024 aufgehoben. Infolgedessen besteht das Einzelunternehmen entsprechend den früheren Eintragungen weiter. [bisher: Mit Verfügung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 31.05.2024 ist der Beschwerde gegen den Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 21.05.2024 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach besteht das Einzelunternehmen entsprechend den früheren Eintragungen weiter.]
Bruhin EinzelWerk, in Oberwil (BL), CHE-242.860.765, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 101 vom 28.05.2024, Publ. 1006041517). Mit Verfügung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 31.05.2024 ist der Beschwerde gegen den Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 21.05.2024 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach besteht das Einzelunternehmen entsprechend den früheren Eintragungen weiter. [bisher: Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 21.05.2024 mit Wirkung ab dem 21.05.2024, 09:45 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.]
Bruhin EinzelWerk, in Oberwil (BL), CHE-242.860.765, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 12 vom 18.01.2022, Publ. 1005383478). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Entscheid des Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 21.05.2024 mit Wirkung ab dem 21.05.2024, 09:45 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Bruhin EinzelWerk, in Oberwil (BL), CHE-242.860.765, Stephan Gschwind-Strasse 13, 4104 Oberwil BL, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Allgemeine Handwerkliche Arbeiten, Künstler, Restaurierung von Oldtimern. Eingetragene Personen: Bruhin, Jonah, von Wangen (SZ), in Oberwil (BL), Inhaber, mit Einzelunterschrift.
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