Zürich · Pensionskassen
Der Zweck der Stiftung besteht in der überobligatorischen Vorsorge im Sinne von Art. 1e BVV 2 zugunsten der Partner*innen und höheren Kader (Konsulent*innen und Ressortleiter*innen) der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Partner*innen werden in keiner Hinsicht besser gestellt als die höheren Kader. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Firma können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von der Firma vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven).
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