Solothurn · Pensionskassen
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der gebundenen, individuellen Vorsorge im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge durch den Abschluss von Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen Vorsorgenehmern. Der Stiftung können sich selbstständig- oder unselbstständig erwerbende Personen, welche bei der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) versichert sind, als Vorsorgenehmer anschliessen. Aus der Vorsorgevereinbarung ergeben sich die Rechtsstellung und die Anspruchsberechtigung des Vorsorgenehmers sowie die sonstigen Modalitäten der gebundenen Vorsorge, wobei die massgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die entsprechende Ausführungsverordnung des Bundesrates zu beachten sind. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Sie kann weitere Stiftungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung errichten oder sich als Mitstifterin an solchen beteiligen.
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