Zürich · NGO & NPO
2.1 Die Stiftung bezweckt primär die Unterstützung von bedürftigen Personen und steuerbefreiten wohltätigen Institutionen in Wittnau AG. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden durch die Ausrichtung von Beiträgen an steuerbefreite Einrichtungen für ältere Bewohner der Gemeinde Wittnau AG, wie Alterswohnungen, Alters- und Pflegeheime etc.; sowie an kirchliche, kulturelle, gemeinnützige, sportliche Institutionen - welche steuerbefreit sind - in der Gemeinde Wittnau AG zur Förderung der einheimischen Dorfkultur. Direkthilfen an bedürftige Personen in Wittnau AG können ebenfalls erfolgen. Es sollen aber keine Leistungen für Zwecke erfolgen, die ansonsten vom staatlichen Sozialwesen oder von der Gemeinde übernommen werden müssten. 2.2 Sekundär können - mit Mitteln die für die Erreichung des vorgenannten Stiftungszwecks gemäss Art. 2.1 nicht benötigt werden - gemeinnützige und steuerbefreite Institutionen in der Schweiz unterstützt werden, welche sich um Menschen mit Behinderung oder in schwierigen Situationen kümmern oder Ferien für behinderte Kinder ermöglichen, insbesondere die Vereine Procap Schweiz und Arche Zürich.
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