Frauenfeld · Museen
Erhaltung der Kunstgegenstände sowie im unentgeltlichen Zugänglichmachen derselben für die Öffentlichkeit; unter Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist vor allem und beispielhaft die unentgeltliche Leihgabe an Museen, insbesondere Kunstmuseen, Kunstgalerien und ähnlichen Institutionen im In- und Ausland zu verstehen, einschliesslich der Übernahme von Versicherungsprämien wie auch der Transportkosten für Ausstellungen; die beliehenen Kunstmuseen und Galerien sollen im mehrjährigen Durchschnitt ihre Standorte mehrheitlich in der Schweiz haben.
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