St. Gallen · Externe Vermögensverwaltung
Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung nach Art. 19 Abs. 1 FINIG sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und solche Unternehmen vermitteln sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann beliebige Geschäfte tätigen, die mit dem oben genannten Zweck direkt oder indirekt in Verbindung stehen. Tätigkeiten, welche eine Bewilligung als Bank oder Effektenhändler voraussetzen, sind ausdrücklich wegbedungen.
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